Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen !
Es ist so toll, daß jetzt endlich auch die ganz kleinen Sternchen als Kinder anerkannt werden
Kommentar schreiben
Kathi (Mittwoch, 15 Mai 2013 15:13)
Endlich ! Da habe ich mich schon immer danach gesehnt, dass auch diese ganz Kleinen als richtige Kinder wahrgenommen werden, auch wenn sie noch so winzig sind...